Für viele Hundebesitzer ist es selbstverständlich, das vierbeinige Familienmitglied auch mit in den Urlaub zu nehmen. Doch egal ob Langstrecke oder nur eine kurze Autofahrt zum nächsten Park, Tierarzt oder Einkauf – der richtige Transport schützt nicht nur ihren Liebling vor Verletzungen, sondern auch Sie vor Unfällen oder Bußgeldern.
Viele Verkehrsteilnehmer wissen nicht, dass auch der falsche Transport von Tieren mit Bußgeldern und sogar Punkten in Flensburg geahndet werden kann. Haustiere gelten in der Straßenverkehrsordnung als „Ladung“. Laut § 22 der StVO, Absatz 1 gilt folgendes:
„Die Ladung ist so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann.“
Was für Tierbesitzer erst einmal stumpf und etwas herzlos danieder geschrieben scheint, ist jedoch im Falle einer Kontrolle oder eines Unfalls ausschlaggebend. Der Bußgeldkatalog sieht sonst die nachfolgenden Sanktionen vor:
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Tier nicht angemessen gesichert | 30 € | 0 | / |
… mit Gefährdung | 60 € | 1 | / |
… mit Sachbeschädigung | 75 € | 1 | / |
Um diese Strafen zu vermeiden und natürlich auch das Wohl ihres Vierbeinigen Begleiters zu sichern, erfahren Sie in dieser Blog-Serie, wie Sie ihr Tier am besten transportieren und sicher ans Ziel kommen.