Fast jeder hat es schon erlebt – Nötigung auf der Autobahn. Doch das ist nicht nur sehr nervig, sondern auch höchst gefährlich! Oft wird man verleitet, wütend oder panisch zu reagieren, doch das macht die Situation leider oft noch schlimmer. Wie verhält man sich gegenüber Rasern und Dränglern richtig? Und welche Strafen gibt es bei Nötigung?
Was genau ist Nötigung?
Das kann so einiges sein. In den meisten Fällen handelt es sich um zu dichtes Auffahren, um das Überholen zu erzwingen. Doch auch das Ausbremsen oder Schneiden anderer Verkehrsteilnehmer ist unter Umständen rechtswidrig.
Die Rechtsprechung ist für Nötigung allerdings nicht genau definiert. Im §240 Abs. 1 des StGB ist nur ganz allgemein von einer Freiheits- oder Geldstrafe für denjenigen die Rede, der einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt. Danach wird unter Berücksichtigung mehrerer Kriterien entschieden, ob eine Handlung als Nötigung auf der Autobahn gilt: Vorsatz, Dauer und Intensität der Handlung werden dabei berücksichtigt. Es muss deutlich zu erkennen sein, dass der Fahrer mit Vorsatz handelt, um Sie zu provozieren oder zu verängstigen. Dauer und Intensität der Aktion spielen dabei eine wichtige Rolle, um eben diese Absicht nachzuweisen. Oft ist es dennoch Ermessenssache, ob jemand drängelt oder einfach schläft.
Verhaltensregeln bei Nötigung auf der Autobahn
Bleiben Sie ruhig. Das ist leichter gesagt, als getan, dennoch die wichtigste Regel im Umgang mit Dränglern. Drängler versuchen Sie aus dem Konzept zu bringen und verhalten sich dabei selbst gefährlich fahrlässig und irrational. Behalten Sie trotzdem die Ruhe und signalisieren Sie dem Fahrer ihre Entscheidung, wenn angebracht (Wechsel der Spur durch Blinken oder ähnliches). Bringen Sie sich jedoch nicht selbst in Gefahr! Wechseln Sie auf keinen Fall überhastet die Spur, um dem Drängler Platz zu machen, ohne zu schauen, ob sich ein anderes Fahrzeug auf der anderen Spur nähert oder Sie eine Vollbremsung hinlegen müssen, um nicht in einen Unfall mit einem voranfahrenden Fahrzeug verwickelt zu werden.
Lassen Sie sich nicht auf das Niveau herab. Halten Sie sich aus Machtspielchen heraus. Unstimmigkeiten im Straßenverkehr arten oft in Kraftdemonstrationen aus. Jeder will beweisen, dass er der bessere Autofahrer, der Größte, Schnellste, Tollste ist. Doch hier gilt die alte Weisheit: Der Klügere gibt nach. Wer anfangs im Recht war, spielt ab einem bestimmten Punkt keine Rolle mehr. Sollten Sie sich zu unüberlegten Handlungen wie dem Ausbremsen des Hintermannes hinreißen lassen, sind Sie im Ernstfall Mitschuld, verursachen noch mehr Schaden und Frust und gefährden eventuell noch andere nichtbeteiligte Verkehrsteilnehmer. Außerdem: Ausbremsen gilt ebenfalls als Nötigung!
Seien Sie achtsam. Drängler nutzen oft den Überraschungsmoment, um Sie aus dem Konzept zu bringen. Sie tauchen aus dem Nichts hinter Ihnen auf. Seien Sie daher vorbereitet und schauen Sie öfter in den Rückspiegel. So sehen Sie Raser schon von weitem kommen und sind vorbereitet.
Ihre rechtliche Handhabe bei Nötigung
Bei Nötigung auf der Autobahn drohen heftige Strafen: Bußgelder, Fahrverbote, Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall sogar Gefängnis. Doch wieso kommen sie so selten zum Einsatz?
Die Verfolgung von Autobahn-Dränglern gestaltet sich auf Grund der schlechten Beweislage extrem schwierig. Anders als in Russland fahren die Wenigsten hier mit Dashcam bewaffnet herum. Daher sind die Genötigten meist auf subjektive Zeugenaussagen angewiesen. Leider haben Verfahren gegen Nötigung Experten zufolge nur wenig Chancen auf Erfolg. Daher ist es umso wichtiger, dass Sie sich nicht provozieren lassen, um Schlimmeres zu vermeiden.