Winter – man wurde geblitzt, aber das Tempo 30 Schild war gar nicht zu erkennen?
Für Verkehrszeichen gilt grundsätzlich der „Sichtbarkeitsgrundsatz“. Das heißt, wenn die Verkehrsschilder nicht auf den ersten Blick erkennbar sind, sei es durch Schnee, Verschmutzungen oder Pflanzenwuchs, kann ihre Gültigkeit angefochten werden. Aber das muss dann genau nachgewiesen werden, bspw. durch ein Sachverständigen-Gutachten des Deutschen Wetterdienstes.
Aber selbst wenn ein Schild verschneit ist, kann es eindeutig erkennbar sein! Hier ist besonders auf die Form zu achten. Ein „Vorfahrt gewähren“-Schild ist mit seiner umgedrehten, dreieckigen Form nicht mit anderen verwechselbar. Ähnlich verhält es sich beim Stoppschild (achteckige Form) und dem Vorfahrtsschild (Rechteck, welches auf der Spitze steht). Diese heben sich ebenfalls von anderen Verkehrszeichen deutlich ab.
Vorfahrtschild und Stoppschild sind geklärt, was ist mit Tempolimits?
Dazu sei gesagt, dass man sich an die allgemeinen Limits trotzdem halten muss. Außerorts gelten 100, in der Stadt 50 und auf Seitenstraßen sind 30km/h zu empfehlen. Sollten die Schilder verschneit sein, ist in der Regel auch die Straße glatt. Das Tempo sollte den Wetterbedingungen angepasst werden.
Doch was macht man, wenn ein rundes Schild verschneit ist und man nicht erkennen kann, um welches es sich handelt? Ein Tempolimit? Ein „Überholen verboten“-Schild? Bei Verkehrsschildern ohne eindeutige Form gilt: Wenn diese nachweislich nicht erkennbar waren, können eventuell entstandene Blitzerfotos angefochten werden. Für Ortskundige wird jedoch ein anderes Maß angesetzt: Wer sich in der Stadt auskennt und somit auch die verschiedenen Verkehrszeichen kennt, die dort angebracht sind, wird um eine Strafe auch bei zugeschneiten Schildern nicht herumkommen.
Was gilt beim Parken?
Sollte man parken und das Schild ist verdeckt, muss man nochmals einen genauen Blick drauf werfen. Mögliche Verbotsschilder sind zu beachten, selbst wenn Sie es erst vom Schnee befreien müssen um es zu erkennen! Das Schild beim Vorbeifahren übersehen zu haben zählt in diesem Fall nicht. Jedoch kann man nicht belangt werden, wenn die Parkscheibe durch Schnee bspw. nicht lesbar ist. Laut StVO muss sie unter Normalbedingungen von außen erkennbar sein.
Besonders im Ausland ist Vorsicht geboten. Hier sind die Schilder erst recht unbekannt. Allgemein sei gesagt: runde Schilder sind Verbote oder Tempolimits, dreieckige Schilder mit Spitze nach oben warnen vor Gefahren und rechteckige sind Hinweise. Das gilt auch in vielen anderen Ländern. Wenn man bspw. nur eine dreieckige Form erkennt, aber nicht die Schrift, sollte man auf jeden Fall langsam fahren und aufmerksam sein!