„Die Ampel ist zwar gelb, aber das schaffe ich noch!“. Das klappt nur in den seltensten Fällen. War die Ampel auch noch länger als eine Sekunde rot und es entstand dabei ein Sachschaden, ist man 360€ los. Hinzu kommen 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Mit welchen Folgen ist nun zu rechnen und gibt es eine Möglichkeit die Punkte wieder abzubauen? Woher weiß ich denn wie viele Punkte ich überhaupt habe? Fragen über Fragen und im folgenden Artikel kommt die Aufklärung.
Das 8 Punkte System
1-3 Punkte? Davon bekommt man erst einmal wenig mit. Man wird nur im Register vorgemerkt.
Bei 4 oder 5 Punkten bekommt man eine Ermahnung und einen Hinweis, Punkte bei einem Fahreignungsseminar abbauen zu können. Der Brief allein kostet schon 17,90 plus Zustellgebühr.
Keine Ermahnung, sondern eine Verwarnung erhält man bei 6 bis 7 Punkten. Diese kostet genauso viel und enthält auch einen Verweis auf ein Fahreignungsseminar. Man kann aber die Punkte in diesem Seminar nicht mehr abbauen.
8 Punkte das Maximum ist erreicht, mehr geht nicht. Die Fahrerlaubnis wird nun entzogen und man kann sie nach frühestens 6 Monaten wieder beantragen. Zusätzlich muss man die MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung), auch „Idiotentest“ genannt, bestehen.
Fahreignungsseminar
Die Teilnahme an diesem Seminar ist bis zu 5 Punkten möglich. Sie ist freiwillig und man kann pro Seminar einen Punkt abbauen. Dabei ist mit Preisen zwischen 150€ und 400€ zu rechnen. Aufgeteilt wird der Preis auf einen verkehrspsychologischen und einen verkehrspädagogischem Teil. Ersterer besteht aus 2, je 75 Minuten langen Gesprächen mit einem Psychologen. Der zweite Teil dauert 2 mal 90 Minuten und findet in einer Fahrschule statt.
Der „Idiotentest“
Die medizinisch psychologische Prüfung ist hingegen sehr unterschiedlich. So gibt es keinen einheitlichen Preis und die Fragen richten sich nach dem Vergehen. Wer bspw. wegen wiederholter Trunkenheit am Steuer zur MPU muss, dem werden auch dazu passende Fragen gestellt. Ein Fahranfänger, welcher über eine rote Ampel fährt, bekommt aber andere Fragen. Angeordnet wird diese z.B. bei Trunkenheit am Steuer mit mehr als 1,6 Promille, bei Fahren unter Drogeneinfluss, bei 8 Punkten und bei gewissen Straftaten im Straßenverkehr. Es handelt sich bei der Prüfung um ein psychologisches Gespräch und eine medizinische Untersuchung. So werden u.a. Reaktionsvermögen, Aufmerksamkeit (medizinischer Teil) oder auch das familiäre Umfeld und die finanziellen Verhältnisse geprüft. Zwar ist die MPU beliebig oft wiederholbar, aber nur wenn man dabei Erfolg hat, kann man seine Fahrerlaubnis wiederbekommen. Hier sollte man auch darauf achten bis wann man die bestandene MPU vorlegen muss. Ist die Frist abgelaufen wird sie abgelehnt!
Verjährung und Verstöße
Die Eintragungen verfallen aber auch von selbst und frühestens nach 2,5 Jahren. Gezählt wird dabei ab dem Tag an dem das Urteil rechtskräftig ist. Je nach Schwere der Punkte kann es auch 10 Jahre bis zur Verjährung dauern.
Verstöße, welche mit einem Punkt geahndet wurden, verjähren nach 2,5 Jahren. Dazu zählen z.B. innerorts eine Tempoüberschreitung von 21 km/h und Vorfahrtsverstöße. Einen Punkt gibt es auch automatisch bei allen Verstößen die mindestens 60€ kosten.
2 Punkte gibt es bei „besonders schweren Verstößen“ und sie verjähren nach 5 Jahren. Bei diesen Vergehen muss man generell mit einem Fahrverbot rechnen.
Die meisten Punkte, nämlich 3, bekommt man z.B. bei schweren Trunkenheitsverstößen, fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs unter Alkoholeinfluss. Sie verjähren erst nach 10 Jahren.
Doch wann genau drohen mir welche Strafen? Wir haben Ihnen einen aktuellen Bußgeldkatalog (Stand 2019) zusammengestellt. Diesen können Sie hier als PDF downloaden.
Punktestand abfragen
Die Höhe der Punkte muss aber nicht automatisch auf einem Bußgeldbescheid draufstehen. Eine Auskunft einzuholen lohnt sich also umso mehr. Nicht dass das Ergebnis eine Überraschung bereithält! Um an diese Informationen zu kommen gibt es verschiedene Wege.
Am simpelsten ist es persönlich beim Kraftfahrtbundesamt vorbeizugehen, wenn man einmal in Flensburg ist, und kostenlos nachzufragen. Hier wird nur ein Personalausweis oder Reisepass benötigt. Aber die wenigsten wohnen in der Nähe von Flensburg.
Zum Glück gibt es auch andere Wege:
So zum Beispiel per Brief. Dieser kann zwar formlos sein, aber Unterschrift, Name, Geburtstag, Geburtsort und aktuelle Adresse sind draufzuschreiben. Als Identitätsnachweis eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses beifügen. Alternativ kann man auch die Unterschrift amtlich beglaubigen lassen, was aber Zeit und ca. 5€ kostet. Der Identitätsnachweis oder die beglaubigte Unterschrift sind auch beim formlosen Brief nötig.
Die Punkteabfrage ist auch online möglich. Dazu benötigt man aber einen Personalausweis der neuer als November 2010 ist und die Online-Ausweisfunktion aktiviert hat. Außerdem braucht man noch die Ausweis-App2 für das Handy. In der App ist eine automatische Prüfung integriert, ob das Gerät als Kartenlesegerät nutzbar ist. Sollte das nicht der Fall sein, muss man sich ein externes Kartenlesegerät (ab 30€) kaufen. Die online-Prozedur ist zwar umständlich, kann aber sofort Ergebnisse liefern. Manchmal müssen die Daten noch bearbeitet werden, in diesem Fall kommen sie später per Post
Ist das Ergebnis, über welchen Weg auch immer, da, kann man es aufgrund seiner Übersichtlichkeit leicht auslesen. Die einzelnen Verstöße sind mit Datum, Ort und der Anzahl an Punkten aufgeführt.
Eine Schritt für Schritt Erklärung und weitere Informationen können Sie auf der Homepage des Kraftfahrtbundesamtes finden (www.kba.de).
Allzeit eine gute Fahrt und bleiben Sie punktefrei!